Widerrufsrecht
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht zusteht. Nach § 312 g Abs.2 Nr.9 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen beziehen sich auf Tätigkeiten eines Verbrauchers, die nichts mit seinem Beruf (oder der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit) zu tun haben. Dieser Tatbestand ist vorliegend bei den vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen erfüllt, so dass kein Widerrufsrecht besteht